Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25664
VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513 (https://dejure.org/2016,25664)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.06.2016 - B 5 K 15.513 (https://dejure.org/2016,25664)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - B 5 K 15.513 (https://dejure.org/2016,25664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
    Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8; U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
    Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8; U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
    Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8; U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht