Rechtsprechung
VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung nach Dienstunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01
Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache; …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (…vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8; U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140;… B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7). - BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04
Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8;… U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140;… B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7). - BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03
Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität …
Auszug aus VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.513
Dabei sind nach der von der Rechtsprechung entwickelten Theorie der wesentlichen Verursachung bzw. der zumindest wesentlich mitwirkenden Teilursache nur solche kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich philosophischen Sinn für den Schadenseintritt (mit-)ursächlich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (…vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.3.2007 - 2 A 9/04 - juris Rn. 8;… U.v. 28.4.2002 - 2 C 22/01 - ZBR 2003 - juris Rn. 10, 140; B.v. 8.3.2004 - 2 B 54/03 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13 - juris Rn. 7).